nespresso
Aufrecht, What else?
Freitag, Oktober 10th, 2008 | Dies & Das, Fundbüro, Gedanken, Reise- & Länderinfos | Keine Kommentare
Da kam mir doch gestern so ein Werbemail von Nespresso ins Haus. Man darf einen von 2 Werbespots auswählen und kann dann einen Preis gewinnen. So weit, so gut.
Skeptisch, wie ich bei solchen Werbespielchen inzwischen geworden bin (was für einen Blankoscheck soll ich diesmal in Form eines kleinen unschuldigen Häkchens bei den AGBs unterschreiben?), habe ich mich auch mal mit dem Kleingedruckten befasst und bin dabei über diesen Satz gestolpert:
Die E-Mail-Adressen der Angehörigen oder Freunde müssen aufrecht und gültig sein und müssen sich zudem auch voneinander unterscheiden,…
Aufrechte E-Mail-Adressen?
- Unterdrückte E-Mail-Adressen: richtet Euch auf, lasst Euch nicht mehr länger unterdrücken! Wollt Ihr wirklich weiterhin horizontal ins Adressfeld eingetragen werden? Besteht endlich auf einer aufrechten Eintragung!
- Oder war vielleicht “aufrichtig” gemeint? Endlich setzt sich mal eine namhafte Firma dafür ein, dass nur noch ehrliche E-mail-Adressen im Umlauf sind. Diese ganzen verlogenen, betrügenden E-Mail-Adressen, die sonst so unterwegs sind und auch noch als eineiige Zwillinge ihr Unwesen treiben, kann doch einfach niemand mehr dulden. Richtig! Danke Nespresso. Ihr macht unsere E-Mail-Strassen und Städte wieder sicher.
Ach ja, folgendes Zitat stammt auch noch aus diesem Reglement:
Dieses Reglement ist für alle in der Schweiz wohnhaften Teilnehmer und für alle Teilnehmer, die in ihrem Teilnahmeformular erklären, in der Schweiz wohnhaft zu sein, anwendbar.
Liebe Nespresso-Juristen, was soll das denn nun heissen? Muss ein Teilnehmer nun zwingend in der Schweiz wohnen, oder reicht es, wenn er das einfach mal behauptet, also vielleicht nicht so ganz aufrichtig ist? Wie steht denn das nun wieder in Relation zu den E-Mails?
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